RA Schwarz
4. Jan. 20231 Min. Lesezeit
Meinungsfreiheit für Inhaftierte
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Justizvollzugsanstalt das Recht auf freie Meinungsäußerung eines...
Wir widmen uns Ihrer Rechtsangelegenheiten mit Leidenschaft und Engagement. Die Identifikation mit Ihnen, Ihrer Situation und Ihrer Rechtssache bahnt neue Wege und schafft Lösungen, die andernfalls unbeachtet blieben.
Weil Rechtsstaatlichkeit verteidigt und immer wieder erkämpft werden muss, setzen wir voraus, dass staatliche Strukturen nicht unfehlbar sind, sondern stets der Kontrolle und Korrektur bedürfen.
Als unabhängiger Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten schützen wir unsere Mandanten vor Rechtsverlusten, begleiten rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend, bewahren vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern sie gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung.
01.
Effektive Vertretung außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren.
02.
Der Strafvollzug ist durch ein besonders hohes Machtgefälle zwischen den Beteiligten geprägt, weshalb die Grundrechte der Betroffenen naturgemäß besonderer Gefährdung ausgesetzt sind.
03.
Alle Menschen haben das Recht auf die gleichen Grundfreiheiten.
Weil dies im Alltag keine Selbst-verständlichkeit ist, bedarf es effektiver Kontrolle staatlicher Machtausübung sowie die Bereitschaft diese Werte entschlossen zu verteidigen.
Kein Anwalt ist eloquenter als die Stimme des Herzens
Sylvain Maréchal (1788)